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Zum Feiern kann keiner gezwungen werden
Verschiedene Kündigungsregeln bei befristeten Verträgen
Durchsetzen von Überstundenbezahlung ist schwer
Anspruch auf Zwischenzeugnis nur bei berechtigtem Interesse
Bei unzulässigen Fragen darf der Bewerber "lügen"
Fragen nach Erkrankung nur, wenn sachliche Gründe vorliegen
30 Stunden wöchentliche Arbeit sind in der Elternzeit erlaubt
Mängel am Arbeitsplatz müssen unverzüglich beseitigt werden
Spätestens nach sechs Stunden Arbeit muss eine Pause drin sein
Auch kranke Arbeitnehmer haben Recht auf vollen Urlaub
Arbeitnehmer haben grundsätzlich ein Recht auf Teilzeitarbeit
Unbezahlte Beschäftigung nach Praktikum ist nicht rechtens
Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen nur zwei Jahre dauern
In Altersteilzeit erarbeitetes Geld verfällt nicht
Auch Ansprüche aus Überstunden können vererbt werden
Fehlzeiten können sich auf das Weihnachtsgeld auswirken
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